Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1, gültig seit 10.10.2026
Dies ist ein Gerüst, keine fertigen Bedingungen. Es benennt, was zu regeln ist. Der Wortlaut gehört vor der Inbetriebnahme über den Tisch einer Anwältin oder eines Anwalts.
Wer diese Anwendung nutzen darf
Ausschließlich Unternehmen und Freiberufler — Anwaltskanzleien und Versicherungsmakler. Es handelt sich nicht um ein Angebot an Verbraucher.
Das ist keine Nebensache: Von dieser Einordnung hängen Widerrufsrecht, Gewährleistung und die Zulässigkeit einzelner Klauseln ab.
Was zu regeln ist
- Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Zustandekommen des Vertrags, Laufzeit, Kündigung
- Preise, Fälligkeit, Zahlungsweise
- Pflichten des Kunden, insbesondere zur Rechtmäßigkeit der von ihm erhobenen Daten
- Verfügbarkeit und was bei Störungen gilt
- Haftung und deren Begrenzung
- Was nach Vertragsende mit den Daten geschieht — hier ist der Auftragsverarbeitungsvertrag maßgeblich
- Keine Archivierung im Sinne gesetzlicher oder berufsrechtlicher Aufbewahrungspflichten: Die Anwendung ist Durchgangsstation. Die Aufbewahrung bleibt Sache des Kunden, der die Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder vor der Kündigung herunterlädt
- Änderungen dieser Bedingungen und wie darüber informiert wird
Was aus der Anwendung selbst folgt
Diese Punkte sind technische Tatsachen und sollten in den Bedingungen wiederzufinden sein:
- Der Kunde entscheidet, welche Unterlagen er von wem anfordert. Der Betreiber sieht die Inhalte nicht ein.
- Hochgeladene Dateien werden auf Schadsoftware geprüft. Was die Prüfung nicht freigibt, wird nicht ausgeliefert — auch nicht auf Wunsch.
- Ein Empfängerlink ist dreißig Tage gültig und jederzeit widerrufbar.
- Nach Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfrist wird automatisch gelöscht.
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Hinweis: Dieser Text ist als Geschäftsbedingung nicht verwendbar. Er ist die Grundlage für das Gespräch mit einer Anwältin.