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Unterlagenlotse

Datenschutzerklärung

Fassung 1, gültig seit 10.10.2026

Dies ist ein Gerüst. Die technischen Angaben darin stimmen und stammen aus der Anwendung selbst. Formulierung und Vollständigkeit gehören vor der Inbetriebnahme über den Tisch einer Anwältin oder eines Anwalts.

Zwei Rollen, zwei Verantwortliche

Diese Anwendung wird von zwei Gruppen benutzt, und die Verantwortung liegt jeweils woanders.

Wenn Sie als Mandant über einen Link Unterlagen hochladen: Ansprechpartner ist Ihre Kanzlei. Sie hat Ihnen den Link geschickt, und sie entscheidet, was mit den Unterlagen geschieht.

Welche Daten verarbeitet werden

Bei Konten

Name, E-Mail-Adresse, verschlüsseltes Passwort, Rolle, Zugehörigkeit zu einer Organisation. Bei aktivierter Zwei-Faktor-Anmeldung zusätzlich das dafür nötige Geheimnis.

Bei Mandanten und Kunden

Die Angaben, die die Kanzlei erfasst — üblicherweise Name, Anrede und E-Mail-Adresse — sowie die hochgeladenen Unterlagen.

Beim Aufruf der Seiten

Ein Ereignisprotokoll hält fest, wer wann was getan hat. Die IP-Adresse wird dabei gekürzt und gehasht; die vollständige Adresse wird nicht gespeichert.

Was ausdrücklich nicht geschieht

Besondere Kategorien von Daten

Diese Anwendung ist nicht als führendes System für Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien nach Artikel 9 DSGVO ausgelegt. Ihre Kerntätigkeit ist Dokumentenlogistik: Unterlagen anfordern, entgegennehmen, prüfen und geordnet übergeben.

Ob im Einzelfall solche Daten verarbeitet werden, entscheidet der Verantwortliche — also Ihre Kanzlei oder Ihr Maklerbüro — durch die Wahl seiner Vorlagen und der einzelnen Positionen. Die Anwendung schreibt das weder vor noch schließt sie es aus.

Ein Beispiel dafür ist die mitgelieferte Vorlage „Sozialrecht Widerspruch": Sie sieht ärztliche Unterlagen als freiwillige Position vor, weil sie im Sozialrecht Gegenstand des Verfahrens sein können. Ob eine Kanzlei sie nutzt, ist ihre Entscheidung.

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind so ausgelegt, dass sie auch für solche Daten angemessen sind. Es gibt bewusst keine abgeschwächte Fassung mit dem Argument, es seien ja nur gewöhnliche Daten.

Cookies

Nur die technisch notwendigen: eines für die Anmeldung, eines für den Schutz vor Formularmissbrauch. Beide sind für den Betrieb erforderlich; eine Einwilligung ist dafür nicht nötig, und deshalb gibt es hier kein Cookie-Banner.

Wie lange gespeichert wird

Nach dem Löschkonzept: Unterlagen und Vorgänge werden nach Ablauf der vereinbarten Frist automatisch gelöscht. Das Ereignisprotokoll bleibt länger — es ist der Nachweis nach Artikel 5 Absatz 2 DSGVO und im Streitfall der Beleg, dass eine Unterlage angefordert wurde.

Ihre Rechte

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, und das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Als Mandant wenden Sie sich dafür an Ihre Kanzlei — sie ist verantwortlich, und sie hat die Werkzeuge dafür in dieser Anwendung.

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Hinweis: Angaben zum Verantwortlichen stehen im Impressum. Solange sie dort fehlen, ist auch diese Erklärung unvollständig.